Alibi.
In Arrest kommt ein Mensch nie bei einem guten Alibi.
Jedenfalls beim Rechtsstaat nicht, wenn ein Richter rechtens spricht,
dem Angeklagten, dem sehr leisen, sei kein Rechtsbruch nachzuweisen.
Wenn sich der sehr wortkarg zeigt und am liebsten lieber schweigt,
dann ist das wirkliche Geschehen auch sehr schwierig einzusehen,
bei der Justiz, in Anwaltskreisen, bei nicht allzu viel Beweisen.
Der Anwalt muss das Wort erhalten. Er muss das dabei das Recht verwalten
und er fängt mit der Arbeit an. Die macht er dann, so gut er kann,
mittels Akten unterdessen und er vertritt die Interessen
als Staatsanwalt vom Vater Staat, gegenüber jeder Tat.
Der Rechtsanwalt von dem Mandant hat stets das Alibi genannt,
soweit ein solches, oft mit List, irgendwie vorhanden ist.
Der Prozess, wenn er beginnt, weil vorher schon viel Zeit zerrinnt,
zieht sich manchmal im Gedränge ganz allmählich in die Länge
und manchem ist davor schon bange, denn es dauert wirklich lange,
bei öffentlicher Resonanz, bis zur entscheidenden Instanz.
Der Prozess kann dann beginnen. Der Angeklagte sitzt schon drinnen,
nach der Untersuchungshaft, in seiner ganzen Eigenschaft.
Zeit ist schon genug zerronnen. Die Verhandlung hat begonnen,
die Anwälte tun sich umschleichen und keiner will vom Standpunkt weichen,
auf den sie lange im Geschehen, eisern aus der Sicht bestehen.
Steht das Alibi auch fest oder bleibt dann kaum ein Rest,
wenn das falsch und ziemlich schlicht demontiert zusammenbricht?
Ist das Alibi ganz echt, dann geht die Demontage schlecht.
Die Anwälte tun sich nicht zieren und tun sich weiter duellieren,
mit Sticheln und mit Seitenhieben. Das wird alles aufgeschrieben.
Ist das Alibi, beim Thema, hieb- und stichfest in dem Schema,
dann hat der Kläger schlechte Karten und er muss vergeblich warten,
auf den Schuldspruch, aus der Sicht, denn die Schuld beweist er nicht.
Der Rechtsanwalt, das ist erlaubt, erhebt danach ganz stolz sein Haupt.
Der Staatsanwalt hat kein Geschick und geht mit gesenktem Blick.
Hat er ganz geschickt gesprochen und ist das Alibi zerbrochen,
dann wirkt der Staatsanwalt erhaben, dann kann er bohrend tiefer graben.
Der Rechtsanwalt kann sozusagen danach nicht mehr überragen,
hat diesbezüglich keine Fragen und gibt sich darum geschlagen.
Dann war das Alibi nicht echt und dem Täter geht es schlecht.
Der Übeltäter ist gestresst, denn es folgt nun der Arrest.
H. Feisel
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